Fanclub Satzung

§ 1 Name / Sitz

Der Fanclub wird mit dem Namen “ Bayernfreaks Hohentengen “ geführt.
Gründungsdatum ist der 20.08.2005.
Der Fanclub hat seinen Sitz in 88367 Hohentengen.

§ 2 Zweck des Fanclubs

a.) Der Fanclub und seine Mitglieder unterstützen den FC Bayern München bei Spielen und Veranstaltungen

b.) Kontakt zu anderen Fanclubs aufbauen und vertiefen

c.) Geselliges Beisammensein

d.) Förderung der Kameradschaft unter Bayern-Fans

e.) Gemeinsame Fahrten zu Fußballspielen des FC Bayern München

f.) Der Fanclub ist politisch, konfessionell und kulturell neutral und distanziert sich von jeglicher Art von Gewalt.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Mitgliedsantrags. Mitglied des Fanclubs kann jeder werden, der die Satzung und die Regeln des Fanclubs anerkennt. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich bei der Vorstandschaft des Fanclubs einzureichen. Die Aufnahme kann durch den Vorstand ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Beendet wird die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Ein Austritt aus dem Fanclub kann nur schriftlich, mit einer Frist von einem Monat vor Ende des Geschäftsjahres beim Vorstand eingereicht werden.
Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.
Die erneute Aufnahme eines einmal ausgeschlossenen Mitglieds ist ausgeschlossen.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied:

a.) In unzumutbarer Weise den Fanclubfrieden schädigt

b.) Ohne jeglichen Grund bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltung des Fanclubs anfängt zu randalieren

c.) Gegen die Satzung verstößt

§ 4 Haftung

Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten. Jedes Mitglied sollte im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein

§ 5 Verwaltung

Alle Angelegenheiten des Fanclubs werden ausschließlich durch den Vorstand verwaltet.

§ 6 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft bilden
 
Michael Buttlinger ( 1. Vorsitzende/Präsident )
Siegfried Buttlinger ( 2.Vorsitzende/Vizepräsident )
Maria Buttlinger ( Beisitzer )

Aufgaben der Vorstandschaft 

a.) Vertretung des Fanclubs nach innen und nach außen

b.) Verwaltung der Mitglieder

c.) Planung von Fahrten, Aktivitäten, Veranstaltungen und Feiern

d.) Bestellung und Verteilung von Eintrittskarten, Fanartikeln und Fanclubartikeln

e.) Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieds

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag ist bei Eintritt in den Fanclub für das laufende Geschäftsjahr per Einzugsermächtigung zu zahlen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 €. Kinder unter 16 Jahren sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Entrichtet ein Mitglied den fälligen Jahresbeitrag nicht bis zum 01.08. des aktuellen Geschäftsjahres, ist das Mitglied schriftlich unter einer Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zu mahnen. Kann bis Ablauf der gesetzten Frist ein Zahlungseingang nicht verbucht werden, gilt das Mitglied mit dem ersten Tag nach Ablauf der Frist vom Fanclub ausgeschlossen.

§ 8 Ticketvergabe

Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub), soll nur den eigenen Bedarf abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt, da bei verschiedenen Spielen die Tickets beim FC Bayern München registriert sind. Wenn bei Kontrollen an den Stadien Tickets des Fanclubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fanclub und alle FCB-Mitglieder, die dem Fanclub angehören, von der FC Bayern München AG ausgeschlossen werden.

Vorgehen bei Ticketvergabe:

a.) Für jedes Spiel gibt es einen festen Anmeldetermin, bei dem sich jedes Mitglied für eine Ausfahrt anmelden kann. Diese Termine werden frühzeitig über die Homepage, in der Fanclub App, beim Stammtisch oder im Bayernfreaks Newsletter bekannt gegeben.

b.) Mitglieder werden bevorzugt, Neumitglieder können erst 4 Wochen nach Eingang des Mitgliedsantrags für eine Ausfahrt berücksichtigt werden.

c.) Kann ein Mitglied kurzfristig nicht an einer Ausfahrt teilnehmen, ist der Präsident zu informieren. Es rückt dann automatisch ein anderes Mitglied aus der Warteliste nach. Es darf nicht eigenmächtig nach Ersatz gesucht werden.

d.) Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr vollständig auf dem Konto eingegangen ist oder bar beim Präsident bezahlt wurde. Dies muss vor dem Stichtag erfolgt sein, andernfalls wird das Mitglied automatisch und ohne Rückmeldung von der Teilnehmerliste gestrichen und ein Mitglied aus der Warteliste rückt nach.

e.) Sollten bei Anmeldung keine freien Plätze mehr verfügbar sein, wird man automatisch auf die Warteliste gesetzt.

f.) Rückerstattung bei Absagen bis … vor dem Termin.
            ≥ 7 Tage:          kompletter Betrag wird zurückerstattet
            6 Tage:             80% des Betrags wird zurückerstattet
            5 Tage:             60% des Betrags wird zurückerstattet
            4 Tage:             40% des Betrags wird zurückerstattet
            3 Tage:             20% des Betrags wird zurückerstattet
            1-2 Tage:          keine Rückerstattung mehr

g.) Nichtmitglieder zahlen einen Zuschlag auf Tickets und Busfahrt.

§ 9 Datenschutz

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Fanclub den Namen, Vornamen, die Adresse, das Geburtsdatum, die Telekommunikationsdaten und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Fanclubmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

(2) Der Fanclub ist verpflichtet, seine Mitglieder an den FC Bayern zu melden und im Online Fanclubverwaltungssystem einzupflegen. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die Adresse und die Telekommunikationsdaten.

(3) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Fanclub grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Fanclubzwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse daran hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 (4) Der Fanclub veröffentlicht besondere Ereignisse des Fanclublebens, insbesondere die Durchführung von Ausfahrten, Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf der Fanclub Homepage und in Social Media Plattformen (Facebook und Instagram), sowie teilweise auch in verschiedenen Tagespressen und im Bayern-Magazin. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten (insbesondere Bilder) veröffentlicht werden. Jedes Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail oder sonst in elektronischer Form mit verkörperten Schriftzeichen Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf den verschiedenen Plattformen.

 (5) Der Fanclub versendet an seine Mitglieder regelmäßig per Mail einen Fanclub Newsletter. Jedes Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail den Fanclub Newsletter abbestellen.

§ 10 Änderung der Satzung

Die Satzung kann mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Vorstandschaft (bei Gleichstand entscheidet der Vorstand) geändert werden. Die Änderungen müssen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

§ 11 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung kann nur einstimmig vom Vorstand beschlossen werden. Ist die Auflösung beschlossen, werden alle Mitglieder hierüber informiert. Die Mitglieder haben daraufhin die Möglichkeit, den Fanclub selbständig weiter zu führen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung trat am 01.09.2018 in Kraft. Die Satzung vom 01. Januar  2014 verliert hiermit ihre Gültigkeit.